Haltung
Die optimale Hundehaltung umfasst die Kombination aus Zwinger- und Stubenhaltung.
Experten sind sich einig, die optimale Unterbringung eines Hundes umfasst sowohl Zwingerhaltung als auch Stubenhaltung. Für einen Hund ist der Kontakt zu seinem Herrchen sehr wichtig. Deshalb sollte man den Hund täglich nicht nur körperlich sondern auch geistig fordern. Spaziergänge durch Wald und Flur tragen zum Wohlbefinden des Hundes bei.
Seit dem 1. September 2001 gilt die neue Tierschutz-Hundeverordnung
Anforderung für das Halten eines Hundes im Zwinger:
1. In einem Zwinger muss dem Hund entsprechend seiner Widerristhöhe folgende uneingeschränkt benutzbare Bodenfläche zur Verfügung stehen, wobei die Länge jeder Seite mindestens der doppelten Körperlänge des Hundes entsprechen muss und keine Seite kürzer als zwei Meter sein darf:
| Widerristhöhe in cm |
Bodenfläche mindestens m² |
bis 50
über 50 bis 65
über 65 |
6
8
10 |
2. Für jeden weiteren Hund, der in demselben Zwinger gehalten wird, ist zusätzlich die Hälfte der für einen Hund angegebenen Bodenfläche vorgeschrieben.
3. Abweichend von den oben stehenden Anforderungen gilt:
Hunde die sich regelmäßig (5 Tage pro Woche den überwiegenden Teil des Tages) außerhalb des Zwingers aufhalten, benötigen eine uneingeschränkt benutzbare Zwingerfläche von mindestens 6 m². Da die Hundehütte von der Grundfläche abgezogen wird, empfehlen wir eine Zwingergröße von mindestens 8 m² (z. B. 2x4 m).
4. Zusätzlich muss dem Hund eine Hütte aus wärmedämmendem Material zur Verfügung gestellt werden. Die Hundehütte muss so bemessen sein, dass der Hund sich verhaltensgerecht bewegen, hinlegen und den Innenraum mit seiner Körperwärme warm halten kann.
Die Komplette Tierschutz-Hundeverordnung können Sie sich unter folgendem Link herunter laden:
» TierSchHuV |
Hunde-Zwinger-Bau Hoffmann • Inh. Mathias Hoffmann • Neumarktstraße 32 • 98639 Metzels bei Meiningen • info@zbh-hundehaus.de Tel.: 0 36 93 / 89 03 84 • Mobil: 01 70 / 2 01 09 68 • Fax: 0 36 93 / 88 12 46
|